Hinweisgeberschutz

Teile deine Hinweise mit uns


Mit diesem Formular können rechtliches Fehlverhalten und Missstände gemeldet werden. Hinweise zu Verstößen gegen rechtliche Vorschriften haben eine hohe Priorität und ermöglichen den Verantwortlichen, schnell darauf zu reagieren. Nur so können Missstände korrigiert und für die Zukunft unterbunden werden.


Beschäftigte, Kunden und andere Partner oder Personen mit Bezug zum Unternehmen haben hier die Möglichkeit Verstöße zu melden. Eingehende Meldungen werden ernsthaft geprüft und entsprechend behandelt.


Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln und versuchen, richtiges Verhalten zu fördern und zur Aufklärung von Fehlverhalten beizutragen, gewährleistet das Gesetz hohen Schutz und Vertraulichkeit.


Hinweise können auch anonym abgegeben werden und werden geprüft und verfolgt.


Für alle betroffenen Personen gilt stets die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen werden konnte.

Du kannst gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 HinSchG grundsätzlich entscheiden, ob du dich an eine interne oder externe Meldestelle wendest. Wenn wir intern effektiv gegen den Verstoß vorgehen können und du keine negativen Konsequenzen befürchtest, ist es gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 HinSchG ratsam, die Meldung bevorzugt an eine interne Meldestelle zu richten – das entsprechende Formular findest du auf dieser Website. Sollte ein intern gemeldeter Verstoß nicht behoben werden, steht es dir frei, dich an eine externe Meldestelle wie die des Bundesamts für Justiz zu wenden.

Meldeformular

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